Übersicht



Die Aufgabe von Physiotherapeuten ist es, mit ihren Methoden zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit, sowie zum Wohlbefinden ihrer Patienten beizutragen.

In erster Linie beschäftigen sie sich mit der Behandlung von Fehlfunktionen der menschlichen Bewegung. Durch ihr breit gefächertes Therapieangebot, das sie aufgrund ärztlicher Verordnung und entsprechend dem eigenen therapeutischen Befund einsetzen, sind sie in fast allen medizinischen Fachbereichen tätig.

Physiotherapeuten arbeiten vor allem mit den Behandlungskonzepten der Krankengymnastik und Bewegungstherapie. Unterstützend setzen sie physikalische Behandlungsmöglichkeiten wie Elektrotherapie oder Massage ein.

Sie können selbständig in einer eigener Praxis oder als Angestellte in Kliniken, Sanatorien, Reha-Einrichtungen oder Arztpraxen tätig sein.

Expandierend ist der Wellness- und Fitnessmarkt.

 

Die Ausbildung findet während eines 3-jährigen ganztägigen Lehrgangs statt. Es besteht Unterrichtspflicht. Der Lehrgang beginnt mit einer halbjährigen Probezeit, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an der weiteren Ausbildung ist. Sie erfolgt entsprechend dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) vom 26.05.1994 (BGBL I S. 1084) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten, sowie der Berufsfachschulordnung (BFSO HeilB) in der jeweils gültigen Fassung.

Das Praktikum ist in den Unterricht integriert und findet in Krankenhäusern u. ä. Einrichtungen im Umkreis bis zu 70 km statt.